Kammerjäger für den Main-Kinzig-Kreis
Ein Anruf reicht, um den Befall zu schildern. Die Lage wird am Telefon eingeschätzt, danach kommt eine Fachkraft in die betroffene Wohnung, das Haus oder den Betrieb im Main-Kinzig-Kreis.
- Anruf, Einschätzung, Termin vor Ort
- 18 Städte und Gemeinden im Kreis
- Für alle 18 Orte im Kreis

- Artenschutz zuerstBei Hornissen und Wespen wird vor dem Eingriff geprüft.
- Mietrecht angesprochenWer zahlt und wer melden muss, kommt zur Sprache.
- Alte BausubstanzDenkmalschutz wird bei historischen Gebäuden bedacht.
- DokumentiertZum Einsatz gehört eine schriftliche Aufstellung.
Behandelte Schädlinge
Zu jedem Thema steht auf der eigenen Seite, wie erkannt, behandelt und nachkontrolliert wird.

Wespen & Hornissen
Ein Nest unter dem Dach oder in der Hohlwand wächst schnell, und Hornissen stehen unter Artenschutz. Der Anruf klärt, ob eine Ausnahmegenehmigung nötig ist.
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Ratten & Mäuse
Kratzgeräusche in der Wand oder Kotspuren im Keller deuten auf Ratten oder Mäuse hin. Schnelles Handeln verhindert, dass sich der Befall im Haus ausbreitet.
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Marder
Nächtliches Poltern im Dachstuhl und durchgebissene Kabel sprechen für Marder. Da Jagdrecht gilt, hilft nur Vergrämung und das Schließen der Zugänge.
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Waschbären
Waschbären nisten sich in Dachböden und Schornsteinen ein und hinterlassen deutliche Spuren. Auch hier zählt Vertreiben, nicht Töten, das schreibt das Jagdrecht vor.
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Bettwanzen
Stiche in Reihe und winzige dunkle Punkte auf dem Bettlaken sind typische Zeichen. Bettwanzen verschleppen sich leicht, eine frühe Behandlung begrenzt den Befall.
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Schaben
Schaben tauchen meist nachts in Küche oder Bad auf und vermehren sich rasch. Wer sie am Tag sieht, hat oft schon einen größeren Befall im Haus.
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Ameisen
Ameisenstraßen an der Fassade oder in der Küche wirken harmlos, führen aber oft zu einem Nest im Mauerwerk. Der Befall lässt sich gezielt zurückverfolgen.
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Silberfische & Papierfischchen
Feuchte Bäder und Kellerräume begünstigen Silberfische, die sich von Papier und Schimmel ernähren. Ihr Auftreten zeigt oft ein Feuchteproblem im Gebäude an.
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Holzschädlinge
Bohrmehl unter Balken oder ein hohler Klang im Holz weisen auf Holzwurm oder Hausbock hin. Bei geschütztem Fachwerk ist die Denkmalbehörde einzubeziehen.
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Tauben
Taubenkot auf Balkon und Fassade verschmutzt und beschädigt die Bausubstanz dauerhaft. Eine fachgerechte Abwehr hält die Vögel fern, ohne sie zu verletzen.
Mehr dazu →So läuft der Termin ab
Vom ersten Anruf bis zur Behandlung vor Ort folgt der Ablauf einem festen Muster. Er beginnt mit der Schilderung des Befalls und endet mit einer nachvollziehbaren Lösung im Gebäude.
- Anruf annehmenAm Telefon wird geschildert, was beobachtet wurde: Geräusche, Kot, Nester oder Fraßspuren. Das ordnet den Fall schon vor dem Termin ein.
- Lage einschätzenAnhand der Schilderung wird eingeschätzt, um welchen Schädling es sich vermutlich handelt und wie dringend der Termin ist.
- Fachkraft schickenEine Fachkraft fährt zum betroffenen Ort im Main-Kinzig-Kreis und sieht sich die Stelle vor Ort genau an.
- Befund vor OrtNester, Nistplätze oder Eintrittsstellen werden gesucht und die Ausbreitung im Gebäude wird nachvollzogen.
- Maßnahme umsetzenJe nach Befund folgt Vergrämen, Verschließen von Zugängen oder eine gezielte Behandlung, abgestimmt auf Art und Ort.
Befall entdeckt? Rufen Sie an.
Ein Anruf, und wir ordnen den Fall ein und sagen Ihnen, was nötig ist und wie schnell es gehen muss.
Wie das Gebiet aufgeteilt ist
Der Main-Kinzig-Kreis reicht von Maintal im Westen bis Sinntal im Osten, dazwischen liegen Gelnhausen, Schlüchtern und 15 weitere Städte und Gemeinden. Ein Anruf unter der Rufnummer für das Teilgebiet Main-Kinzig-Kreis genügt, unabhängig davon, ob der Fall in Bruchköbel, Wächtersbach oder Biebergemünd liegt. Die Fläche ist groß, die Anfahrt richtet sich jeweils nach der Luftlinie zum betroffenen Ort.
Der Unterschied zwischen den Orten liegt nicht in der Zuständigkeit, sondern in der Bausubstanz und der Lage. Fachwerkstädte wie Steinau an der Straße oder Bad Orb bringen andere Fragen mit als die Neubaugebiete rund um Maintal oder Erlensee. Wer anruft, muss den Unterschied nicht kennen, das übernimmt die Einschätzung am Telefon.
Main-Kinzig-Kreis auf einen Blick
18 Städte und Gemeinden in Main-Kinzig-Kreis. Die Nummer richtet sich nach dem Ort; sie steht im Kopf jeder Ortsseite.
Warnzeichen im Haus
Manche Anzeichen wirken zunächst unauffällig, sind aber deutliche Hinweise auf einen beginnenden Befall. Wer sie früh erkennt, spart sich einen größeren Aufwand später.
- Kratzen in der WandGeräusche nachts hinter Verkleidungen deuten meist auf Nager oder Marder im Zwischenraum hin.
- Kotspuren im KellerKleine dunkle Spuren an Wänden oder Kanten weisen auf Ratten oder Mäuse hin.
- Bohrmehl am BalkenFeines Holzmehl unter Deckenbalken zeigt aktiven Befall durch Hausbock oder Holzwurm an.
- Summen im RollladenEin Nest im Rollladenkasten macht sich durch anhaltendes Summen bemerkbar.
- Stiche in ReiheMehrere Stiche nebeneinander am Morgen sprechen häufig für Bettwanzen im Schlafbereich.
- Kot auf dem BalkonWiederkehrende Verschmutzung durch Tauben schädigt Fassade und Balkonboden auf Dauer.
Altbau, Fachwerk und Naturstein
Fachwerkhäuser prägen Orte wie Steinau an der Straße, Bad Orb und Gelnhausen, ihre Holzbalken bieten Hausbock und Holzwurm über Jahre einen ruhigen Rückzugsort. Bohrmehl an der Balkenunterseite oder ein dumpfer Klang beim Klopfen sind erste Hinweise. Weil viele dieser Gebäude unter Denkmalschutz stehen, ist vor jeder Holzschutzbehandlung die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen.
Alte Dachstühle mit offenen Balkenlagen und Natursteinkeller mit unverputztem Mauerwerk bieten zusätzlich Nagern, Spinnen und Silberfischen Unterschlupf. Risse im Naturstein lassen sich selten vollständig schließen, deshalb zählt hier vor allem die laufende Kontrolle. Ein Blick in Keller und Dachboden zeigt oft früh, wo sich ein Befall zuerst zeigt.

Verfahren in der Übersicht
Je nach Schädling und Ort im Gebäude kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Welches passt, entscheidet sich erst nach der Begehung vor Ort.
| Verfahren | Wann eingesetzt | Wirkung |
|---|---|---|
| Vergrämung | bei Marder, Waschbär und Taube ohne Nestentfernung | Tiere verlassen den Ort von selbst, ohne getötet zu werden |
| Verschluss | nach erfolgreicher Vergrämung an Dach und Fassade | Zugänge werden dauerhaft geschlossen, ein Rückkehren wird verhindert |
| Bekämpfung | bei akutem Befall durch Ratten, Mäuse oder Schaben | Gezielte Mittel reduzieren die Population im betroffenen Bereich |
| Umsiedlung | bei Wespen- und Hornissennest mit Ausnahmegenehmigung | Das Nest wird fachgerecht versetzt statt zerstört |
| Holzschutz | bei Befall durch Hausbock oder Holzwurm im Bauholz | Die Behandlung stoppt den Fraß und schützt die Balkenstruktur |
Der Jahresverlauf im Kreis
Manche Schädlinge treten das ganze Jahr auf, andere folgen einem klaren saisonalen Muster. Das beeinflusst, wann welcher Anruf am häufigsten eingeht.
| Zeit im Jahr | Was auftritt |
|---|---|
| Frühjahr | Ameisen werden aktiv, Marder suchen im Dachstuhl nach einem Platz für den Nachwuchs. |
| Sommer | Wespen bauen ihre Nester aus, Bettwanzen verbreiten sich durch Reisen und Übernachtungen stärker. |
| Herbst | Nager suchen Schutz vor der Kälte und ziehen vermehrt in Keller und Dachböden im Gebäude. |
| Winter | Holzschädlinge bleiben unbemerkt aktiv, während Taubenprobleme an Fassaden ganzjährig bestehen bleiben. |
Diskretion beim Termin
Ob Mietshaus in Maintal oder Gasthof in Gelnhausen, niemand möchte, dass Nachbarn oder Gäste vom Termin erfahren. Deshalb ist Zurückhaltung fester Bestandteil des Ablaufs.
- Neutrale FahrzeugeFahrzeuge tragen keine Beschriftung, von außen ist der Anlass des Besuchs nicht erkennbar.
- Unauffällige KleidungAuch die Kleidung der Fachkraft verrät nach außen nichts über den Grund des Termins.
- Rücksprache vorabDer Zeitpunkt des Termins lässt sich am Telefon abstimmen, etwa außerhalb der Geschäftszeiten.
- Interne AbspracheDetails zum Befall bleiben zwischen Anrufer und Fachkraft, nichts dringt nach außen.

Für Betriebe im Kreis
Gastronomie, Bäckereien und Handel im Main-Kinzig-Kreis unterliegen eigenen Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung. Ein Befall betrifft dort nicht nur die Räume, sondern auch die behördliche Bewertung des Betriebs.
- Dokumentation für KontrollenEin nachvollziehbarer Bericht über Befund und Maßnahme hilft bei der nächsten Prüfung durch die Lebensmittelüberwachung.
- Schnelle ReaktionSchaben oder Nager im Lager gefährden die Freigabe von Ware, ein rascher Termin begrenzt den Schaden.
- Diskrete AnfahrtUnbeschriftete Fahrzeuge sorgen dafür, dass Kunden und Gäste vom Anlass des Besuchs nichts bemerken.
- Laufende KontrolleRegelmäßige Nachschau in Lager und Küche verhindert, dass sich ein kleiner Befall wiederholt aufbaut.
Mietrecht bei Schädlingsbefall
Ein Schädlingsbefall in der Mietwohnung ist in der Regel Sache des Vermieters, sofern der Mieter ihn nicht selbst verschuldet hat. Der Mieter muss den Befall unverzüglich anzeigen, sonst drohen ihm später Nachteile bei der Kostenverteilung. Die eigentliche Behandlung muss der Mieter dulden, auch wenn sie mit Aufwand verbunden ist.
Streit entsteht oft über die Frage, wer die Behandlung beauftragt und wer sie bezahlt. Klar ist: Wer den Befall zuerst bemerkt, sollte ihn dokumentieren und den Vermieter zeitnah informieren. Das schafft eine nachvollziehbare Grundlage für alles Weitere.
- Anzeigepflicht des MietersBefall muss unverzüglich gemeldet werden, sonst haftet der Mieter für die Verzögerung mit.
- Duldungspflicht bestehtDie Behandlung im Rahmen der Bekämpfung muss der Mieter grundsätzlich zulassen.
- Vermieter meist zuständigKosten der Bekämpfung trägt in der Regel der Vermieter, außer bei eigenem Verschulden.
Zuständige Stellen im Überblick
Das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises ist für Hygiene und Infektionsschutz zuständig, etwa wenn ein Befall gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Die Lebensmittelüberwachung prüft Gastronomie, Bäckereien und Handel und bewertet dort auch Schädlingsbefall im Zusammenhang mit der Betriebshygiene. Beide Stellen ersetzen keine Bekämpfung vor Ort, sie prüfen und beraten.
Für geschützte Arten wie Hornissen und Fledermäuse ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, sie erteilt bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung für die Entfernung eines Nestes. Rattenbefall auf privatem Grund nehmen die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde entgegen, die eigentliche Bekämpfung bleibt aber Sache des Eigentümers.

Was hilft, was schadet
Das hilft
- Fund fotografierenEin Foto von Kot, Nest oder Fraßspur erleichtert die Einschätzung am Telefon erheblich.
- Zugänge notierenWer merkt, wo Tiere ein- und ausgehen, hilft der Fachkraft bei der Ortung deutlich.
- Vermieter informierenMieter sollten Befall unverzüglich melden, das sichert die spätere Kostenklärung ab.
- Lebensmittel sichernOffene Vorräte gehören in verschlossene Behälter, das bremst Ausbreitung von Nagern und Schaben.
Das macht es schlimmer
- Nest selbst entfernenWespen- und Hornissennester stehen unter Schutz, eigenmächtiges Entfernen kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
- Marder vergiftenMarder unterliegen dem Jagdrecht, Gift oder Fallen sind weder erlaubt noch wirksam gegen Zuzug.
- Löcher notdürftig stopfenWer Einschlupflöcher nur oberflächlich verschließt, sperrt Tiere oft im Gebäude ein.
- Befall verschweigenWer als Mieter nicht meldet, riskiert später Streit über die Zuständigkeit für die Kosten.
Was den Aufwand bestimmt
Der Aufwand einer Behandlung hängt vor allem vom Ausmaß des Befalls und der Zugänglichkeit der betroffenen Stelle ab. Ein Nest im Rollladenkasten ist schneller erreichbar als ein Marderquartier tief im Dachstuhl. Auch die Zahl der betroffenen Räume oder Gebäudeteile spielt eine Rolle für den Umfang des Einsatzes.
Bei Altbauten mit Fachwerk oder Natursteinkeller braucht die Begehung oft mehr Zeit, weil verborgene Hohlräume und Risse gründlich geprüft werden müssen. Ob eine einmalige Maßnahme reicht oder eine Nachbehandlung nötig wird, zeigt sich erst nach der ersten Einschätzung vor Ort.
Häufige Fragen
Wie schnell kommt jemand vorbei?
Nach dem Anruf wird die Lage eingeschätzt, danach wird ein Termin für eine Fachkraft vereinbart. Wie dringend das ist, hängt von Art und Ausmaß des Befalls ab, das klärt das Telefonat.
Ist die Anfahrt im Main-Kinzig-Kreis für alle Orte gleich?
Nein, die Anfahrt richtet sich nach der Luftlinie zwischen Bezugsort und dem betroffenen Ort. Alle 18 Städte und Gemeinden des Kreises gehören zum abgedeckten Gebiet.
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Wespen und besonders Hornissen stehen unter Artenschutz. Eine Entfernung braucht in der Regel eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, eigenmächtiges Handeln ist nicht vorgesehen.
Wer zahlt die Bekämpfung in der Mietwohnung?
In der Regel trägt der Vermieter die Kosten, sofern der Mieter den Befall nicht selbst verursacht hat. Der Mieter muss den Befall unverzüglich melden und die Behandlung dulden.
Was gilt bei Marder im Dachstuhl?
Marder unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nicht getötet werden. Erlaubt sind Vergrämung und das Verschließen der Zugänge, damit die Tiere nicht zurückkehren.
Wie erkennt man Holzschädlinge im Fachwerk?
Bohrmehl unter Balken und ein hohler Klang beim Klopfen sind typische Hinweise. Bei geschütztem Fachwerk ist vor der Behandlung die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen.
Sind die Fahrzeuge und die Kleidung erkennbar?
Nein, Fahrzeuge und Kleidung tragen keine Beschriftung. Der Termin läuft unauffällig ab, ohne dass Nachbarn oder Gäste den Anlass erkennen können.
Was tun bei Rattenbefall im Garten?
Rattenbefall auf privatem Grund kann beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gemeldet werden. Die Bekämpfung selbst bleibt Sache des Eigentümers und lässt sich per Anruf einleiten.
Fall melden
Wir nehmen die Meldung auf, prüfen bei geschützten Arten die Zulässigkeit und stimmen den Termin ab.


